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Anklage

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Anklage Artikel

Buch-Tipp: Alles Poletto! Blond am Herd Cornelia Poletto zeigt den männlichen Küchenstars mal wo der Hammer (bzw. der Kochlöffel) hängt, nämlich ziemlich hoch. Allein schon die Fotos von Jan Brettschneider lassen einem das Wasser im Munde zusammen laufen und so profane Sachen wie Bohnen und Feigen bekommen einen völlig neuen Stellenwert. Hamburg ist nicht nur die schönste...

Anklage wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft dann erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den erheblichen Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Die Anklage ist somit der Beginn eines Gerichtsverfahrens. Sie genannt exakt die Person des Beschuldigten, der damit zu dem Angeklagten wird. Sie umschreibt in dem Anklagesatz exakt den Sachverhalt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird, und bezeichnet die verletzte Strafvorschrift nach ihrem Wortlaut. Sie unterbricht auch die laufende Verjährung.

Die schriftliche Anklage wird in dem Gerichtstermin (Hauptverhandlung) vom Staatsanwalt in ihren wesentlichen teilen verlesen. Sie ist die Grundlage der mündlichen Verhandlung gegen den Angeklagten. Ca. der in ihr beschriebene Sachverhalt ist Gegenstand dieser Verhandlung. Das Gericht ist jedoch nicht an die rechtliche Bewertung des angeklagten Lebenssachverhalts gebunden, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vertritt. Auf einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt muss das Gericht den Angeklagten aber hinweisen.

Wenn das Gericht über einen Anklagevorwurf rechtskräftig entschieden hat (evtl. auch durch Freispruch), darf dieser Vorwurf nicht noch einmal zu dem Inhalt einer Anklage gemacht werden.

In einfacheren Verfahren, in denen ca. eine relativ kleine Strafe zu erwarten ist, kann die Staatsanwaltschaft die förmliche Anklageschrift durch einen Strafbefehlsantrag ersetzen. Dieser kürzt das Gerichtsverfahren ab. Es kommt ca. dann zu einer Verhandlung, wenn der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt.


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